Allgemeine Geschäftsbedingunen

§ 1 Geltungsbereich

Für Abonnementverträge bezüglich gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der VERLAGSGRUPPE ES (nachfolgend VES genannt).

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

1. Die Darstellungen zu den Abonnementverträgen sind unverbindlich und freibleibend. Sie verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot gegenüber der VES abzugeben.

§ 1 Geltungsbereich

Für Abonnementverträge bezüglich gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der VERLAGSGRUPPE ES (nachfolgend VES genannt).

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

1. Die Darstellungen zu den Abonnementverträgen sind unverbindlich und freibleibend. Sie verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot gegenüber der VES abzugeben.

2. Die Bestellung einen Abonnements durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar.

3. Der Vertrag kommt zustande, wenn die VES das Angebot des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen ab Abgabe des Angebots ablehnt. Die Ablehnung wird dem Kunden in Textform oder telefonisch mitgeteilt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise. Der vom Kunden zu zahlende Preis für das Abonnement versteht sich einschließlich der derzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei künftigen Änderungen der Umsatzsteuer ändert sich der Preis ab diesem Zeitpunkt entsprechend.

2. Der Gesamtpreis des ausgewählten Abonnements errechnet sich aus dem monatlichen Preis multipliziert mit der Anzahl der Monate, in denen der Abonnementvertrag besteht.

Der Kunde ist verpflichtet, den monatlichen Preis für das Abonnement für den vereinbarten Abrechnungszeitraum jeweils bis zum dritten Werktag des Monats für den laufenden Monat im Voraus zu zahlen.

4. Die VES bietet ihren Kunden in Abhängigkeit des gewählten Abonnementvertrags folgende Zahlungsarten an: Bankeinzug, auf Rechnung. Die VES behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen nicht anzubieten.

§ 4 Preisanpassung

1. Die VES ist zu Preisanpassungen des monatlichen Preises für das Abonnement in Fällen geänderter Produktionskosten (wie Papier-, Layout-, Druck- oder Lohnkosten) oder geänderter Vertriebskosten nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB berechtigt und zugunsten des Kunden verpflichtet. Die VES muss insbesondere Preisanpassungen nach gleichmäßigen Maßstäben und zu gleichmäßigen Zeitpunkten vornehmen, unabhängig davon, ob die Preisanpassung auf einer Erhöhung oder Reduzierung der Kosten beruht. Die Änderung des Preises wird auf die tatsächliche Änderung des Kostenanteils begrenzt.

2. Mindestens 14 Tage vor dem Wirksamwerden der Änderungen (Erhöhung oder Senkung) des Preises des Abonnementvertrags wird der jeweils neue monatliche Preis durch Veröffentlichung bekanntgegeben.

3. Im Falle einer Preiserhöhung gemäß Abs. 1 ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.

4. Eine Preisanpassung ist für die Zeiträume ausgeschlossen, für die der Kunde bereits eine Vorauszahlung geleistet hat.

§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung

1. Die VES bietet Abonnementverträge mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten an. Die geltende Vertragslaufzeit richtet sich nach der Wahl des Kunden bei Vertragsschluss.

2. Ein unbefristeter Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden.

3. Ein befristeter Vertrag mit einer Mindestbezugszeit kann erstmalig unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Ende der vereinbarten Mindestbezugszeit gekündigt werden. Erfolgt eine solche Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der auf unbestimmte Zeit verlängerte Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden.

4. Ein befristeter Vertrag mit einer vereinbarten Festlaufzeit endet mit Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sie kann per E-Mail an:

vetrieb@verlagruppe-es.com

oder per Post an:

VERLAGSGRUPPE ES, Scheidemannstr. 2, 61130 Nidderau, Deutschland

geschickt werden.

6. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei VES.Die Zustellung beginnt nach Abschluss des Vertrags mit der nächsten erreichbaren Ausgabe durch Einwurf in einen geeigneten Briefkasten des Kunden an die vom ihm angegebene Adresse, es sei denn die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Die VES ist berechtigt, die Zustellung durch Postdienstleister vornehmen zu lassen. Ist die Zustellung nur über einen Postdienstleister möglich, kann die Lieferung auch nach dem Erscheinungstag erfolgen.

§ 6 Abnahme- und Mitteilungspflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Vertrags die jeweilige Zeitschrift, Handbuch, ePaper etc. abzunehmen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen in den Angaben zu seiner Person, die sich auf die Durchführung des Vertrags und das Vertragsverhältnis auswirken (z.B. Umzug, Namensänderung), unverzüglich der VES mitzuteilen.

§ 7 Widerrufsrecht, Verzicht auf Rückgabe bei Print-Abonnementvertrag

1. Der Kunde, der eine natürliche Person ist und den Abonnementvertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbraucher i.S.d. 13 BGB), hat ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die VES ihn in einer gesonderten Erklärung belehrt.

2. Für den Fall, dass der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen sollte, verzichtet die VES ausdrücklich auf die Rückgabe der bis zur Ausübung des Widerrufsrechts zugestellten Zeitungen. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Folgen des Widerrufs.

§ 8 Änderungsvorbehalt

Die VES behält sich das Recht vor, diese AGB nach billigem Ermessen zu ändern. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in geeigneter und transparenter Weise bekanntgegeben. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die VES wird den Kunden auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs mit der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort Hanau.

§ 10 Verbraucherinformation

1. Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.

2. Die VES ist nicht verpflichtet oder bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teilzunehmen.

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